Ihr habt einen Gebührenbescheid über die 650,- EUR Langzeitstudiengebühr:
Wichtig: der Widerspruch hat binnen eines Monats nach Eingang des Gebührenbescheids zu erfolgen! |
Ihr habt keinen Gebührenbescheid, sondern lediglich einen Studienkontenauszug erhalten: prüft, Euren Anspruch auf Bonusguthaben
Wichtig: Anträge auf Bonusguthaben sind grundsätzlich bis spätestens zum Ende des Semesters zu stellen in denen Anspruch auf ein Bonusguthaben besteht. Ausnahme: Ansprüche, die sich auf die Zeit vor dem Sommersemester 2004 beziehen, sind bis spätestens Ende des Sommersemsters 2004 geltend zu machen. |