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des FSR AES/ISPA

 

Im Folgenden findet Ihr generelle Informationen zum Studienkonten- und -gebührengesetz und zum möglichen Umgang mit den Studienkontoauszügen und den Gebührenbescheiden.

Für alle Studierenden gilt:
überprüft Euer Studienkonto

Berechnungsformel

Ihr habt einen Gebührenbescheid über die 650,- EUR Langzeitstudiengebühr:

Wichtig: der Widerspruch hat binnen eines Monats nach Eingang des Gebührenbescheids zu erfolgen!

Ihr habt keinen Gebührenbescheid, sondern lediglich einen Studienkontenauszug erhalten:

prüft, Euren Anspruch auf Bonusguthaben

Wichtig: Anträge auf Bonusguthaben sind grundsätzlich bis spätestens zum Ende des Semesters zu stellen in denen Anspruch auf ein Bonusguthaben besteht.
Ausnahme: Ansprüche, die sich auf die Zeit vor dem Sommersemester 2004 beziehen, sind bis spätestens Ende des Sommersemsters 2004 geltend zu machen.

Neu: Studierende, die vor der Wintersemester 02/03 einen sogenn. privilegierten Wechsel (also einen Wechsel des Studiengangs vor dem Beginn des 3. Semesters) vollzogen haben, müssen nicht länger automatisch Studiengebühren zahlen.
Für sie gelten die gleichen Regeln, wie bislang schon für Studierende, die nach dem WiSe 02/03 einen privilegierten Wechsel vollzogen haben.

Verweise zum Thema:

Gesetzestexte: Infos von Studierenden: Uni-Siegen: