Bonusguthaben, Ausnahmetatbestände, Härtefallregelungen

1. Bonusguthaben:

Unter Bonusguthaben versteht man die ganze oder teilweise Aussetzung der Regelabbuchung aus folgenden Gründen: Ein Bonusguthaben kann nur für Semester beantragt werden in denen keine Beurlaubung vorliegt. Außerdem können Bonusguthaben nur beantragt werden, so lange das Studienkonto noch nicht aufgebraucht ist - Ausnahme sind Kindererziehung und Behinderung.

Wichtig:Bonusguthaben müssen beim Studentensekretariat immer in dem Semester beantragt werden, in dem der Sachverhalt auftritt. Die Häufung von Gründen in einem Semester ist nicht möglich.

Einen Antrag zur Beantragung von Bonusguthaben als pdf findet Ihr auf den Hochschulseiten.

2. Ausnahmetatbestände:

Unter Ausnahmetatbeständen versteht man Ausnahmefälle, bei denen die Gebührenpflicht ausgesetzt werden kann.
Hierzu zählen: Wichtig: Ausnahmetatbestände greifen nur bei bereits bestehender Gebührenpflicht. Sie können nur für die Zeiträume beim Studentensekretariat beantragt werden, in denen die relevanten Umstände tatsächlich zutreffen.
Die nachträgliche Berufung auf Ausnahmetatbestände ist nicht möglich.

3. Härtefälle

Unter Härtefällen versteht man Umstände die ganz oder teilweise zum Erlass der Gebühren führen. Voraussetzung ist also wie bei den Ausnahmetatbeständen die grundsätzliche Gebührenpflichtigkeit.
Unter Härtefälle fallen: Auch für die Härtefälle hat die Hochschule Antragsformulare im pdf-Format auf dem Server liegen.

 

Das oben Aufgeführte stellt nur eine super grobe Zusammenfassung dar und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Solltet Ihr noch weitere Fragen haben, kommt einfach in den AStA.