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Sozialberatung
Wir beraten euch nach bestem Wissen und Gewissen in Fragen des BAföG , des Mietrechts, des Arbeitsrechts (siehe auch students@work), von bestimmten Teilen des Studienverlaufs, evtl. Studienabschlussförderung und was euch sonst noch so einfällt!
Wir setzen uns, wenn dies notwendig ist, direkt mit den entsprechenden Behörden / Stellen in Kontakt, um eure Position durchzusetzen und euch zu eurem Recht zu verhelfen oder aber gemeinsam nach einem Lösungsweg zu suchen.
Da wir nicht in jedem Gebiet eine "Fachfrau" sein können, halten wir dort, wo wir nicht mehr weiterhelfen können (oder rechtlich weiterhelfen dürfen), entsprechende Kontakte zu weiteren spezifischen Beratungsstellen. Weiterhin bilden wir uns regelmäßig auf entsprechenden Seminaren weiter, um uns neues Wissen anzueignen oder schon vorhandenes zu erweitern.
Die Sozialberatung im AStA ist unabhängig, unbürokratisch, diskret und kostenlos.
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Öffnungszeiten
Die Sozialberatung steht euch dienstags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im AStA-Büro zur Verfügung. In dringenden Fällen können auch abweichende Termine vereinbart werden (Tel.: 0271/740-4601).
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BAföG-Beratung
Zuerst einmal kannst du bei uns im Büro die meisten Formulare bekommen, die du für deinen Antrag brauchst. Darüberhinaus stehen wir dir für alle Fragen rund ums BAföG zur Verfügung.
Einen ersten Überblick und wichtige Tips zum BAföG bekommst du in unserem
BAföG-Inform (hier als Download im PDF-Format). Die Broschüre gibt es in gedruckter Form ebenfalls im AStA-Büro.
BAföG beantragen lohnt sich immer, ist der Betrag, der dir zusteht auch noch so klein. Es ist eben Geld, das dir zusteht. Und den Antrag zu stellen ist echt nicht schwer. Auskunft darüber, ob euch BAföG zusteht, bekommt ihr ebenfalls bei uns. Also, auf gehts!
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Rückerstattung des Semesterticketbeitrags
(Härtefallantrag)
Ihr habt die Möglichkeit, den Betrag, den ihr bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung für das Semesterticket bezahlt habt, rückerstattet zu bekommen, wenn besondere Härten vorliegen. Darunter fallen:
- schwerbehinderte Studierende, die aufgrund ihrer Behinderung berechtigt sind öffentliche Verkehrsmittel unentgetlich zu benutzen.
- StudentInnen mit Kind(ern)
- Ausländische Studierende mit beschränkter Arbeitserlaubnis
- Beurlaubte Studierende, die nicht beitragsfrei oder aus privaten Gründen beurlaubt sind
- Studierende. die sich in einer sozialen Notlage befinden.
In der Härtefallordnung ist geregelt, wer Anspruch auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages hat.
Die Antragsformulare liegen vor dem AStA-Büro, beim Studierendensekretariat, beim Akademischen Auslandsamt und beim BAföG-Amt aus.
Achtet bitte auf die Antragsfristen, die wir in jedem Semester rechtzeitig veröffentlichen.
Für ErstsemesterInnen: Die Frist endet für Euch einen Monat nach Eurer Immatrikulation.
- Das Antragsformular im pdf-Format -
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Students at work
DGB, Ver.di-Jugend und AStA
organisieren Arbeitsrechtsberatung an der Uni-GH Siegen
Zwei von drei Studierenden arbeiten regelmäßig während des Studiums, denn ausreichend BAföG oder Unterstützung von den Eltern erhalten nur die wenigsten. Bei den Unternehmen sind Studis beliebt. Sie gelten als schnell, belastbar, jederzeit einsetzbar und geistig beweglich. Deutlich weniger Engagement zeigen die meisten Studis, wenn es um ihre sozialen und tariflichen Rechte als ArbeitnehmerInnen geht. Über die Homepage www.jobbenimstudium.de und das Campus Office von Students at work bekommst du Tipps und Beratung - auch in Siegen. Wir informieren dich individuell und persönlich, wenn du Probleme oder Stress im Studi-Job hast.
Studis machen fast alles. Entsprechend unterschiedlich sieht auch der studentische Stundenlohn aus. Er reicht von drei Euro als Copyshop-Mitarbeiter bis zu 100 Euro als Barkeeper. Aber eins ist sicher: Mit dem Tariflohn fährst du fast immer besser. Wenn der Betrieb Mitglied im Arbeitgeberverband ist und der Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft, besteht das Recht auf den höheren Tariflohn.
Als Studi im Job hast du nicht weniger Rechte als deine Vollzeit-KollegInnen. Kündigungsschutz, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Pausen gelten auch für dich. Studis sind ganz normale Beschäftigte, für sie gelten keine speziellen Gesetze, auch wenn einem dies so mancher Arbeitgeber weismachen will. Willst du mehr wissen? Du kannst dich hier vor Ort beraten lassen - oder stelle deine Frage an unseren Email-Service und du erhältst in Kürze Antwort von unserem Beratungsteam.
Du erhältst Informationen zu arbeitsrechtlichen Themen wie Gehalt, Urlaub, Kündigung, Arbeitsvertrag, Gültigkeit eines Tarifvertrages etc. Wir bieten dir auch einen Service zu allen anderen Fragen rund um den Studijob: Stipendien, Praktika, Unterhalt von den Eltern, Studiengebühren, Jobbörsen, und Tipps für AbsolventInnen.
Wir unterstützen Initiativen zur Verbesserung der Situation der 1,18 Millionen erwerbstätigen Studierenden in Deutschland und wollen für die Bedeutung der studentischen Erwerbsarbeit sensibilisieren.
Online-Beratung: Students at work
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Mietrecht
Du hast Ärger mit deinen VermieterInnen? Wir haben gute Kontakte. Steck nicht den Kopf in den Sand, sondern komm vorbei, damit wir schauen können, was möglich ist.
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Jobben für ausländische Studierende
(gilt nicht für EU-BürgerInnen)
Ausländische Studierende (nicht EU-BürgerInnen) dürfen i.d.R. entweder 90 Tage über das ganze Jahr verteilt arbeitserlaubnisfrei arbeiten oder 3 Monate während der Semesterferien arbeitserlaubnisfrei und zusätzlich 10 Stunden pro Woche gemäß gültiger Arbeitserlaubnis.
Die Arbeitserlaubnis bekommt ihr beim Arbeitsamt. DeutschkursteilnehmerInnen dürfen nur 3 Monate während der Semesterferien arbeitserlaubnisfrei arbeiten. Welche Regelung auf Euch zutrifft steht in Eurer Aufenthaltsbewilligung (Pass).
Bei der 10-Stunden-pro-Woche-Regelung muss genau festgelegt werden, an welchen Wochentagen Ihr zu welcher Zeit arbeitet.
Solltet Ihr die 90-Tage-im-Jahr-Regelung im Pass stehen haben, gibt es Folgendes zu beachten:
die 90 Tage könnt Ihr über das ganze Jahr verteilen. Aber Achtung! Auch wenn Ihr nur 1 oder 2 Stunden am Tag arbeitet, wird Euch ein ganzer Tag abgezogen. Außerdem müsst Ihr aufpassen, dass Euch einzelne Tage, die Ihr in einem Monat gearbeitet habt, nicht als voller Monat angerechnet werden. Deshalb empfiehlt es sich z.B. die Stempelkarte zu kopieren oder zumindest eine Aufstellung der gearbeiteten Tage in der Hand zu haben. Zu beachten ist auch, dass, wenn ihr beispielsweise vom 19.02.-14.04. arbeitet, Euch alle dazwischenliegenden Tage abgezogen werden, auch die Wochenenden; egal ob Ihr da gearbeitet habt oder nicht.
Für wissenschaftliche Tätigkeit an der Hochschule oder überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Stellen/Forschungseinrichtungen braucht Ihr keine arbeitsrechtliche Arbeitserlaubnis. Die Ausländerbehörde muss dazu das Visum ändern und eine ausländerrechtliche Erlaubnis erteilen.
Solltet ihr noch Fragen oder Probleme haben, steht Euch die Sozialberatung des AStAs von Di. bis Fr. von 9.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.
B A S - S o n d e r i n f o
Das Bundesministerium fuer Arbeit hat die Bundesanstalt fuer Arbeit gebeten, bereits zu Beginn des naechsten Semesters die "180-Halbe-Tage"-Regelung umzusetzen.
Die "180er Regelung", die die sog. "90-Tage-Regelung" abloest und im neuen Zuwanderungsgesetz verankert ist, sollte erst zum 1.1.2003 in Kraft treten, also zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetz.
Die "180er-Regelung" ermoeglicht es Studierenden nun ab Wintersemester 2002/2003 180 halbe Tage arbeitserlaubnisfrei zu arbeiten, statt bisher 90 Tage. Dies erleichtert es besonders Studierenden, die waehrend des Semesters kleinere Jobs haben, diese auszuueben.
Mit freundlichen Gruessen
Johannes Glembek
Geschaeftsfuehrer
Bundesverband auslaendischer Studierender (BAS)
Arbeitsmarkt/Ausländer/ Flexiblere Job-Möglichkeiten für ausländische Studenten = Berlin (dpa)
Für ausländische Studenten sollen Beschränkungen für Nebenjobs früher als geplant wegfallen: Bereits mit Start des Wintersemesters sollen sie an bis zu 180 halben Tagen arbeiten können. Dies teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit. Nach geltendem Recht können ausländische Studenten bis zu drei Monate im Jahr eine Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung ausüben. Das von 2003 an geltende Zuwanderungsgesetz lässt auch die Beschäftigung an bis zu 180 halben Tagen zu. Das Arbeitsministerium hat die Bundesanstalt für Arbeit nach eigener Darstellung gebeten, die Neuregelungen zur Ausübung von Nebenbeschäftigungen der in Deutschland studierenden Ausländer «bereits jetzt umzusetzen». dpa Sep 02
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