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Die Finanzen

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Finanzen

Als rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschulen verwalten die Studierenden ihre Angelegenheiten selbst, dies schließt unter anderem die Verwaltung eigener Mittel mit ein.

Im Hochschulgesetz NRW findet sich dazu im §79:

Vermögen und Beiträge

(1) Die Studierendenschaft hat ihr eigenes Vermögen. Die Hochschulen und das Land haften nicht für Verbindlichkeiten der Studierendenschaft.

(2) Die Studierendenschaft erhebt von ihren Mitgliedern die unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Einnhmen zu Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung, die vom Studierndenparlament beschlossen wird und der Genehmigung des Rektorats bedarf. Bei der Festsetzung der Beitragshöhe sind die sozialen Verhältnisse der Studierenden angemessen zu berücksichtigen.

(3)Die Beiträge werden von der Hochschule kostenfrei für die Studierendenschaft eingezogen. [...]

Der Finanzreferent des AStA' entwirft einen Haushaltsplan (HHP), der vom Studierendenparlament (StuPa) sowie der Hochschule genehmigt werden muss. Nach Maßgabe dieses HHPs verwaltet der AStA die Finanzen der Studierendenschaft.
Kontrolliert werden der AStA, bzw. der Finanzreferent und die Kassenreferentin durch das StuPa; einerseits durch ein Berichtswesen in Form von Quartalsergebnissen und dem Jahresrechnungsergebnis, andererseits durch die jährliche Kassen- und Rechnungsprüfung.