Widerspruch gegen den Gebührenbescheid

Ablauf eines Widerspruchsverfahrens

Ihr legt formal und fristgerecht, d.h. binnen eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheids Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, könnt ihr den Klageweg beschreiten. Damit hier jedoch die Übersichtlichkeit eingermaßen gewahrt bleibt und sich die Kosten auch im erträglichen Rahmen halten, haben die Studierendenschaften in NRW beschlossen für die einzelnen Verwaltungsbezirke sogenannte Musterklagen durchzuführen an die ihr Euch anhägen könnt.
Noch ist nicht genau bekannt, wie die Hochschule auf die Widersprüche reagieren wird, wir werden jedoch versuchen, wie im Musterwiderspruch (im pdf-Format) unten angeführt, Absprachen mit der Verwaltung zu treffen, nur die Anträge der als Musterkläger vorgesehen Studierenden abzulehnen.

Wichtig ist außerdem noch, dass Ihr jedes Semester von neuem Widerspruch einlegen müsst.

zum Musterwiderspruch

Den Musterwiderspruch hat das LandesAstenTreffen (LAT) in Absprache mit dem Anwalt seines Vertrauens entworfen. Die hierin berücksichtigten Klagegründe sind:

Wichtige Kleinigkeiten

Diese Seite spiegelt den derzeitigen Sachstand wider. Und wird natürlich aktualisiert, sobald sich etwas Neues ergibt.