Widerspruch gegen den Gebührenbescheid
Ablauf eines Widerspruchsverfahrens
Ihr legt formal und fristgerecht, d.h. binnen eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheids Widerspruch gegen den Gebührenbescheid ein.
Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, könnt ihr den Klageweg beschreiten. Damit hier jedoch die Übersichtlichkeit eingermaßen gewahrt bleibt und sich die Kosten auch im erträglichen Rahmen halten, haben die Studierendenschaften in NRW beschlossen für die einzelnen Verwaltungsbezirke sogenannte Musterklagen durchzuführen an die ihr Euch anhägen könnt.
Noch ist nicht genau bekannt, wie die Hochschule auf die Widersprüche reagieren wird, wir werden jedoch versuchen, wie im Musterwiderspruch (im pdf-Format) unten angeführt, Absprachen mit der Verwaltung zu treffen, nur die Anträge der als Musterkläger vorgesehen Studierenden abzulehnen.
Wichtig ist außerdem noch, dass Ihr jedes Semester von neuem Widerspruch einlegen müsst.
Den Musterwiderspruch hat das LandesAstenTreffen (LAT) in Absprache mit dem Anwalt seines Vertrauens entworfen. Die hierin berücksichtigten Klagegründe sind:
- Rückwirkungsverbot/Vertrauensschutz
- einerseits im Hinblick auf die generell garantierte Gebührenfreiheit zu Beginn des Studiums
- andererseits im Hinblick auf garantierte Gebührenfreiheit zu Beginn des Zweitstudiums.
- Die zu geringe Berücksichtigung von Gremientätigkeit
- Ungleichbehandlung von Studierenden, die vor in Kraft treten des Gesetzes die Fachrichtung gewechselt haben
- Die zu geringe Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- besondere Härtegründe
Wichtige Kleinigkeiten
- Wer nicht binnen eines Monats Widerspruch gegen den Gebührenbescheid einlegt, erkennt seine Richtigkeit an. In diesem Fall werden die Gebühren auch bei positivem Verlauf der Musterklagen nicht zurück erstattet.
- Mit dem Musterwiderspruch wird zwar auch die aufschiebende Wirkung beantragt. Dennoch müsst Ihr die Gebühren zunächst einmal in voller Höhe zahlen um nicht exmatrikuliert zu werden.
Die einzig (un)mögliche Variante um die Zahlung herum zu kommen wäre, möglichst schnell Widerspruch einzulegen und vor Ablauf der Zahlungsfrist (auf dem Bescheid angegeben) einen positiven Bescheid der Hochschulverwaltung in der Tasche zu haben:-)
- Nochmal: der Widerspruch muss jedes Semester auf's Neue eingelegt werden.
- Das Klageverfahren kann einige Zeit (Jahre) in Anspruch nehmen.
Diese Seite spiegelt den derzeitigen Sachstand wider. Und wird natürlich aktualisiert, sobald sich etwas Neues ergibt.