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Wahlbekanntmachung
Hiermit wird bekannt gemacht, dass vom
16.01. - 20.01. 2006
die
Wahlen
zum
34.Studierendenparlament
und zu den
Fachschaftsräten
der Universität-Gesamthochschule Siegen stattfinden.
1. Zeit der Stimmabgabe
Die Wahl erfolgt an den angegebenen Tagen im Zeitraum von 10:00 - 14:15 Uhr.
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2. Ort der Stimmabgabe
Es wird an den folgenden Urnenstandorten gewählt:
A) Gebäude Adolf-Reichwein-Straße:
- Mensafoyer Fachbereiche 1 - 12
- Audimax Fachbereiche 1 - 12
B) Gebäude Hölderlinstraße:
- 3. Ebene Fachbereiche 5 und 12
C) Gebäude Paul-Bonatz-Straße:
- Foyer, Pförtner Fachbereiche 9,10 und 11
D) Emmy-Noether-Campus:
- Foyer Fachbereiche 6 und 7
Zur Wahl ist der gültige Studierendenausweis mitzubringen!
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3. Zahl der zu wählenden Mitglieder
Das Studierendenparlament hat 25 Mitglieder, von denen 12 in den Fachbereichen und die übrigen hochschulweit über Listen gewählt werden.
Die Fachschaftsräte haben 7 Mitglieder, soweit die Satzung der Fachschaft nichts anderes
bestimmt.
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4. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge für die Wahl zum Studierendenparlament und zu den Fachschaftsräten
müssen spätestens bis zum 21. Tag vor dem 16.01.2006, also dem 26.12.2005 (per Post gilt der Poststempel) beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge die per Hauspost eingereicht werden, müssen am 27.12.2005 beim Wahlleiter eingegangen sein, bei Verlust oder Verspätung haftet der Absender.
Wahlvorschlags-Formulare sind im AStA erhältlich.
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5. Wahlsystem
A) Studierendenparlament
Bei den Wahlen zum Studierendenparlament der Universität-Gesamthochschule bildet die
gesamte Hochschule einen Wahlkreis. Für die Wahl ihres/ihrer Direktkandidaten/in bildet
außerdem jede Fachschaft einen Wahlkreis.
Jede/r Wähler/in hat insgesamt 6 Stimmen bei der Wahl: 5 Stimmen bei den
hochschulweiten Listen und 1 Stimme für den/die Kandidaten/in in seinem/ihrem
Fachbereich. Bei den hochschulweiten Listen besteht die Möglichkeit der Stimmenhäufung, das heißt der/die Wähler/in kann bis 5 Stimmen einem/einer
Kandidaten/in zukommen lassen.
Es besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung.
B) Fachschaftsräte
Für die Wahl zum Fachschaftsrat hat jede/r Wähler/in eine Stimme.
Die Fachschaftsräte werden nach dem System der personalisierten Verhältniswahl
gewählt, das heißt die Kandidaten/innen, welche die meisten Stimmen auf der jeweiligen
Liste bekommen, ziehen in den Fachschaftsrat ein.
Auch hier besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung.
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6. WählerInnenverzeichnis
Das WählerInnenverzeichnis kann spätestens ab dem 16.12.2005 im AStA-Büro zu den
normalen Bürozeiten eingesehen werden.
Gegen Fehler im WählerInnenverzeichnis kann beim Wahlleiter bis zum 26.12.2005,
Einspruch erhoben werden. Dieser Einspruch muss schriftlich erfolgen. Der Wahlausschuss entscheidet hierüber bis zum 31.12.2005.
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7. Briefwahl
Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Die Briefwahl muss spätestens bis zum 13.01.2006, beim Wahlleiter oder einem Mitglied des Wahlausschusses beantragt werden. Zur Beantragung der Briefwahl ist der Studentenausweis vorzulegen.
Die Briefwahlunterlagen werden dann dem/der Wähler/in zugesandt, können aber auch
persönlich abgeholt werden. Der Wahlbrief muss bis zum letzten Tag der Wahl, dem
20.01.2006 um 14.15 Uhr beim Wahlleiter eingetroffen sein.
Der Wahlausschuss und der Wahlleiter sind über
den AStA der Universität-Gesamthochschule Siegen zu erreichen.
Hiermit gilt die Wahl offiziell als bekannt gemacht.
Siegen, den 12.12.2005
Christoph Meinecke
Wahlleiter
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